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   BFH, 25.03.1977 - VI R 96/74   

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https://dejure.org/1977,1335
BFH, 25.03.1977 - VI R 96/74 (https://dejure.org/1977,1335)
BFH, Entscheidung vom 25.03.1977 - VI R 96/74 (https://dejure.org/1977,1335)
BFH, Entscheidung vom 25. März 1977 - VI R 96/74 (https://dejure.org/1977,1335)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beiträge zu einer Kfz-Haftpflichtversicherung - Beruflich veranlaßte Fahrten - Zusammenhang - Werbungskosten des Kraftfahrzeuginhabers - Abzug als Sonderausgaben

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    EStG 1971 § 9 Abs. 1 Nr. 4; EStG 1971 § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 122, 82
  • VersR 1977, 1063
  • DB 1977, 1442
  • BStBl II 1977, 693
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 07.02.1964 - VI 201/62 S

    Zinsen für einen Autokredit als Sonderausgaben

    Auszug aus BFH, 25.03.1977 - VI R 96/74
    Daher gehört bei Arbeitnehmern, die mit einem PKW von ihrer Wohnung zu ihrer Arbeitsstätte und zurück fahren, der hierauf entfallende Teil der Haftpflichtversicherungsprämien zu den gewöhnlichen Fahrtkosten im weiteren Sinn (vgl. BFH-Urteil vom 7. Februar 1964 VI 201/62 S, BFHE 79, 51, BStBl III 1964, 251).

    Ohne Nach weis des Anteils einer privaten Nutzung des eigenen PKW konnten bisher die Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Kfz-Haftpflichtversicherung zur Hälfte als Sonderausgaben berücksichtigt werden (vgl. BFH-Urteil VI 201/62 S, ebenso Abschn. 31 b Abs. 2 LStR 1972).

  • BVerfG, 02.10.1969 - 1 BvL 12/68

    Herabsetzung der Kilometer

    Auszug aus BFH, 25.03.1977 - VI R 96/74
    Die Einschränkung des Werbungskostenabzugs nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG sei im übrigen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Beschluß des BVerfG vom 2. Oktober 1969 1 BvL 12/68, BVerfGE 27, 58).
  • BFH, 17.10.1973 - VI R 214/72

    Einbau eines Austauschmotors - Kosten - Außergewöhnliche Aufwendungen - Abgeltung

    Auszug aus BFH, 25.03.1977 - VI R 96/74
    Durch diese Pauschalierungsregelung sind die gewöhnlichen Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z. B. Urteil vom 17. Oktober 1973 VI R 214/72, BFHE 111, 67, BStBl II 1974, 188).
  • BFH, 30.05.1967 - VI R 118/66

    Steuerliche Anrechnungsfähigkeit von Prämien für eine Vollkaskoversicherung

    Auszug aus BFH, 25.03.1977 - VI R 96/74
    Die Kfz- Versicherungsprämien sind deshalb insoweit Werbungskosten und in die Abgeltung nach der vorgenannten Pauschalierungsregelung einzubeziehen (vgl. BFH-Urteil vom 30. Mai 1967 VI R 118/66, BFHE 89, 185, BStBl III 1967, 576).
  • FG Köln, 08.12.1999 - 11 K 3442/97

    Kfz-Überlassung: Zuzahlung zu den Anschaffungskosten

    Darüber hinaus ist durch den Werbungskostenpauschbetrag für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht nur die AfA, sondern auch die Kfz-Versicherung als mit der Benutzung eines Kfz regelmäßig verbundene Aufwendung abgegolten, soweit sie auf diese Fahrten entfällt (vgl. BFH-Urteil vom 25. März 1977 VI R 96/74, BStBl II 1977, 693).
  • BFH, 05.05.1995 - VIII B 159/94

    Ablehnung einer Einkünfteerzielungsabsicht bei vorügergehender Ertraglosigkeit

    Im übrigen legt die Beschwerde nicht konkret dar, was aber für eine Verletzung der Pflicht zur Amtsermittlung nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO erforderlich ist, welche aufklärungsbedürftigen Tatsachen unaufgeklärt geblieben sein sollen, welche Beweismittel das FG nicht erhoben hat und aus welchen Gründen sich ihre Erhebung hätte aufdrängen müssen und schließlich warum der Beklagte und Beschwerdeführer (das Finanzamt) derartige Beweise nicht von sich aus angeboten hat (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25. März 1977 VI R 96/74, BFHE 122, 82, BStBl II 1977, 693, 694; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 15. Aufl., § 115 FGO Rz. 90).
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